Schulordnung

Schulordnung

Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich viele Kinder und Erwachsene begegnen, um hier gemeinsam zu lernen und zu arbeiten. Wir verbringen viel Zeit miteinander. Damit sich jeder wohl und sicher fühlt, nehmen wir aufeinander Rücksicht, sind freundlich und ehrlich miteinander und halten uns an vereinbarte Regeln. Wir gehen respektvoll miteinander um und behandeln alle anderen auch so, wie wir selbst behandelt werden möchten. Die Schulordnung hat die Aufgabe, das Zusammenleben und Arbeiten in unserer Schule sinnvoll zu regeln.


  • Wir respektieren die Persönlichkeit und Gefühle aller Mitglieder der Schulge­meinde.
  • Wir wollen aufeinander Rücksicht nehmen und uns gegenseitig helfen.
  • Wir sind höflich zu Mitschülern, Lehrern und Betreuern.
  • Wir hören auf unsere Lehrer und Betreuer.
  • Wir achten darauf, dass alle Schüler ungestört lernen können.
  • Wir wollen Konflikte (Streitereien) mit Worten austragen und andere nicht verletzen.
  • Wir gehen mit eigenen und fremden Sachen sorgfältig um.
  • Wir sind für Ordnung und Sauberkeit in der Schule und auf dem Schulgelände mitverantwortlich. 

Wir halten uns an folgende Regeln

  • Wir fahren nicht mit dem Fahrrad in die Schule.
  • Wir bleiben während der Schulzeit auf dem Schulgelände und beachten die Schulhofgrenzen.
  • Wir tragen im Schulgebäude stets Hausschuhe.
  • Wir halten das Schulgebäude und vor allem die Toiletten sauber.
  • Wir sind während der Unterrichtszeit im Schulgebäude leise.
  • Wir nehmen nicht ohne zu fragen die Sachen unserer Mitschüler.
  • Wir beachten die Pausen- und die Klassenregeln
  • Wir bewerfen uns auf dem Schulhof nicht mit Schneebällen, Steinen, Tannen­zapfen, Stöcken usw.
  • Wir halten die Erziehungsvereinbarungen der Schule ein. 

Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Schulordnung

Bei einem Regelverstoß erfolgt zunächst die Ermahnung sowie eine dem Verstoß angemessene Konsequenz durch die Aufsichts-person.

Bei einem massiven Fehlverhalten während des Unterrichts, erfolgt ein Ausschluss von der Unterrichtsstunde bei gleichzeitiger Beschäftigung in einer anderen Klasse. Bei wiederholten Verstößen gegen die Schulordnung werden die Eltern schriftlich benachrichtigt.


Sollten diese pädagogischen Maßnahmen zu keiner Besserung des Schülerverhaltens führen, so wird der Schüler

  1. von einer besonderen Unterrichtsveranstaltung ausgeschlossen
  2. oder – laut Hessischem Schulgesetz- einen oder mehrere Tage vom gesamten Unterricht ausgeschlossen.


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